Als Hundetrainer/in unterliegt man der Erlaubnispflicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f TSchG. Die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte sowie die Anleitung der Hundehalter/innen bei der Ausbildung von Hunden sind hier drunter geregelt. Die zuständige Behörde muss diese Tätigkeit genehmigen.
Wie sieht der Sachkundenachweis für Hundetrainer/innen aus?
Das Veterinäramt prüft das Fachwissen des Hundetrainers im Bereich Haltung, Erziehung, Verhalten, Gesundheit und Tierschutz. Die Prüfung umfasst sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Teil.
Da die Tätigkeit als Hundetrainer zur Ausbildung von Hunden sowie die Anleitung von Hundehaltern eine gewerbliche Tätigkeit ist, wird eine Gewerbeanmeldung nötig.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist in Deutschland für den Hundetrainer nicht vorgeschrieben, wird allerdings dringend empfohlen
Der Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK/BHV
Seit 2007 besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zum Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK/BHV zu absolvieren. Die Ausbildung wird von der Industrie- und Handelskammer Potsdam und dem Berufsverband der Hundererzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. angeboten.
Das erworbene Zertifikat ist bundesweit anerkannt und umfasst viele Bereiche der Tätigkeit eines Hundetrainers.
Die theoretische (360 Std.) und praktische (350 Std.) Ausbildung umfasst die Bereiche:
- Zucht
- Genetik
- Kommunikation
- Lernverhalten
- Problemverhalten
- Arbeit des Hundetrainers
Fortbildungen
Wir arbeiten mit Lebewesen, und auch hier geht die Forschung immer weiter. Die Spezies Hund wird umfangreicher und gewissenhafter erforscht als je zuvor. Das setzt für den Hundeerzieher und Verhaltensberater IHK/BHV eine ständige Weiterbildung voraus. Um auf dem aktuellen Stand der Forschung zu bleiben, wird viel Zeit investiert. Die aktuellen Fortbildungen sind bei uns einsehbar und transparent.

