Der Sachkundenachweis

 

Seit dem 1. Juli 2013 müssen alle Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.

 

Alle Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, aber laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Damit soll gewährleistet werden, dass der Halter in der Lage ist, den Hund sachgerecht zuführen.

 

Als behördliches Minimum wird der niedersächsische Sachkundenachweis angesehen. Hier findet die theoretische Prüfung, mit 35 Fragen, vor Anschaffung des Hundes statt.

Nach Aufnahme der Hundehaltung hat der Halter innerhalb von einem Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu absolvieren.

 

Die praktische Prüfung findet in zwei Bereichen statt. Einmal in der Grünanlage (Park, Wald) wo verschiedene Situationen auf das Team zukommen. Dies können z. B.  Begegnungen mit Radfahrern, Joggern und anderen Hundebesitzern sein.  Hier kommt es auf den sachgerechten Umgang in den verschiedenen Situationen an.

 

Im Verkehrsteil werden Situationen im Straßenverkehr abgefragt. Das Gehen an der stark befahrenen Straße, sowie das Überqueren der Straße. Begegnungen mit Gruppen von Menschen wie beispielweise in der Fußgängerzone oder Situationen mit Radfahrern, Rollerfahrern, Kinderwagen oder Rollatoren können hier ebenfalls vorkommen.

 

Die Prüfungen finden immer nach einem offiziellen Protokoll statt, welches der Prüfer für jedes Prüfungsteam ausfüllen muss.

 

Am Ende der Prüfung wird das Ergebnis mitgeteilt.

 

 

 

Zentrale Register

 

Jeder Halter ist dazu verpflichtet, seinen Hund im zentralen Hunderegister anzumelden. Mit der Novelle im Juli 2011 ist, neben der Pflicht, den Hund mit einem Chip zu kennzeichnen, auch die Anmeldung im

zentralen Register beschlossen worden. Grund dafür sind vermehrte Beißvorfälle zu denen es in der Vergangenheit kam.

Mit diesem landesweiten Register sollen nach einem Beißvorfall die Halterfragen schneller geklärt werden. Außerdem gibt dies weiteren Aufschluss über die Beißstatistik der verschiedenen Hunderassen.

 Die Firma GovConnect GmbH führt im Auftrag des Landes Niedersachsen das Hunderegister. Für die Anmeldung wird eine einmalige Gebühr erhoben. Die Registrierung ist Online sowie telefonisch möglich.

 

www.hunderegister-nds.de          oder      0441 / 39010400

Hundesteuer in Niedersachen

 

Jeder Halter ist verpflichtet seinen Hund anzumelden.

 

In der jeweiligen kommunalen Satzung ist die Meldepflicht geregelt.

 

Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor:

  • Wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist.
  • Bei einem Neuerwerb eines Hundes oder einem Zuzug mit Hund.
  • Bei der Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

 

Die Eintragung im Hunderegister sollte ebenfalls überprüft und gegebenenfalls geändert werden.

 

Die Kommunale Satzung können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeinde / Stadt einsehen. Diese sind meistens über das Internet zugänglich.

 

Bei der Gemeinde / Stadt bekommen Sie auch die Unterlagen zur Anmeldung Ihres Hundes sowie weitere Informationen über Gebühren oder Fristen, die Sie zu erwarten haben.